Organisation BAG OKJA e.V.
Organisation
Alles über die Organisation der BAG OKJA, von der Geschäftsstelle, den Mitgliedern und möglichen Mitgliedschaften über den Vorstand bis hin zur Satzung.
Ziel unserer Arbeit ...
... ist die Verbesserung der politischen, fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Zu den Mitgliedern der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit zählen 9 Landesverbände, 4 Regionalverbände und ca. 200 Einzelmitglieder in denen über 1000 Träger mit mehr als 5000 Einrichtungen vertreten sind.
Durch ihre Arbeit regt die BAG OKJA e.V. zu Austausch, Kooperation und Vernetzung an. Sie pflegt den Kontakt zu anderen Bundesorganisationen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Politik auf Bundesebene.
Die BAG OKJA ...
... trägt Fachkonferenzen und Kongresse, in denen auf Bundes- und Landesebene aktuelle Themen und Entwicklungen der Kinder- und Jugendarbeit diskutiert werden.
Sie gestaltet mit Rahmenverträgen günstige Bedingungen für die Musik- und Mediennutzungen in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Die Arbeit der BAG OKJA e.V. wird ehrenamtlich getragen. Die Projekte und Medien zur Fortbildung, Qualifizierung und zur fachlichen Orientierung werden gefördert durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.
Die BAG OKJA e. V. ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ).
Geschäftsstelle BAG OKJA e.V.
Die Geschäftsstelle der BAG OKJA ist erreichbar...
Ansprechpartner ist Herr Volker Rohde
Adresse:
BAG OKJA e. V.
Brüsseler Straße 44
13353 Berlin
E-Mail:
Mitgliedsorganisationen
Arbeitsgemeinschaften und die Einzelmitglieder
Bundesweit tätige Vereinigungen:
Bundesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik e.V.
Kooperationsverband Offene Kinder- und Jugendarbeit
Landesarbeitsgemeinschaften:
Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V.
Arbeitsgemeinschaft Haus der Offenen Tür Nordrhein-Westfalen e.V.
Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen e.V.
Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e.V.
Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit Berlin
Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Träger in Rheinland-Pfalz
Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit Niedersachsen e.V.
Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork Hessen
Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V.
Verband saarländischer Jugendzentren in Selbstverwaltung – juz-united
Regionale Arbeitsgemeinschaften:
Arbeitsgemeinschaft Haus der offenen Einrichtungen im Bistum Trier
Dachverband der Erlanger Jugendclubs e.V.
(Passive) Einzelmitglieder:
Derzeit rund 250 Mitglieder mit über 600 Einrichtungen in Bundesländern
ohne eine landesweite oder regionale Arbeitsgemeinschaft.
Mitgliedschaft
Mitglieder der BAG OKJA e.V. können folgende Zusammenschlüsse und Institutionen werden, die landesweit oder regional tätig sind:
Mitgliederzahlen
9 Landesverbände, 4 Regionalverbände und
ca. 250 Einzelmitglieder in denen über 1000 Träger
mit mehr als 5000 Einrichtungen vertreten sind
Vorstand
Vorsitzender
Gunnar Czimczik
LAG OKJA Niedersachsen e. V.Meterstraße 16
30449 Hannover
Stellv. Vorsitzende
Veronica Grindle
stellv. Vorsitzende
Anke Miebach-Stiens
AGJF SachsenNeefestraße 82
09119 Chemnitz
Beisitzer
Kurt Meyer
AGJF Baden-WürtembergPoststraße 15/1
71384 Weinstadt
Beisitzer
Sebastian Müller
Fachverband Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit Brandenburg (FJB)Charlottenstr. 123
14467 Potsdam
Geschäftsstelle
Geschäftsführung
Volker Rohde
Tel.: 030 - 325 99 296
Verwaltung
Josephine Domakis
Tel.: 030 - 325 99 200
Referentin Partizipation und Demokratiebildung
Enise Üstkala
Referentin Partizipation und Demokratiebildung
Sania Butt
Tel.: 030 - 325 99 297
Referentin Erasmus+ Moilie Jugendarbeit
Esther Braun
Tel.: 0173 3184176
Allgemeiner Kontakt
Geschäftsstelle
BAG OKJA e.V.
Brüsseler Straße 44
13353 Berlin
Tel: (030) 325 99 200
Fax: (030) 325 99 201
Satzung
Hier finden Sie die Satzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e.V. (BAG OKJA e.V.) in der aktuellen Fassung vom 3. Mai 2023.