Die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V. (BAG OKJE e.V.) gestaltet seit 2004 durch den Abschluss von Gesamtverträgen mit der GEMA die Lizenzierung der öffentlichen Musiknutzungen im Arbeitsfeld ihrer Mitglieder möglichst einfach und kostengünstig.
Die BAG OKJE berät ihre auch Mitglieder bei Fragen zur optimalen Gestaltung der Einzelverträge für ihre Einrichtungen und Projekte und ist bei auftretenden Problemen mit der GEMA gerne bereit zu helfen und in Streitfällen zu vermitteln.
Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie uns kurz über den Sachverhalt und Ihre derzeitige Vertragsgrundlage. Hilfreich sind außerdem Kopien des Schriftverkehrs mit dem Kundencenter der GEMA.
Der aktuelle Tarif WR-KJA hat eine Laufzeit bis Ende 2022.
Zwei Punkte des Tarifs sind besonders zu beachten:
Musiknutzungen mit Veranstaltungscharakter (z.B. Disco, Party, oder Konzerte mit Livemusik und Bands auf der Bühne) sind immer anmeldepflichtig ! Einen pauschalen Tarif ohne diese Anmeldung gibt es nur für sogenannte Hintergrundmusik oder Dauermusiknutzungen (z.B. an der Jugendhaus-Theke, im Jugendcafe, offener Treff usw.)
Unsere Mitglieder als örtliche Träger der Kinder- und Jugendarbeit schließen auf der Grundlage des Tarifes WR-KJA Einzelverträge für ihre Einrichtung(en) ab. Zur passenden Gestaltung des Einzel-GEMA-Vertrags gibt es einen Fragebogen, (siehe Link unten) der ausgefüllt und der GEMA zur Erstellung eines passenden Vertragsangebotes zurückgesandt werden muss. Nach Rücksendung der Fragebögen und der Mitgliedsbescheinigung der BAG-OKJE erstellt die GEMA einen Vertragsentwurf und sendet diesen an den Träger zurück, der dann geprüft und unterzeichnet wird. Die BAG-OKJE kann ihren Mitgliedern auch hierzu Hilfestellung anbieten.
Die Gema hat auf ihrer Homepage einen neuen Infobereich zum Tarif WR-KJA bereitgestellt. Zu erreichen über die folgenden Links
Link: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-wr-kja/#c1631
Link: https://www.gema.de/aktuelles/news/anpassung-von-verguetungssaetzen/
Link: https://www.gema.de/faq
Über die folgenden Downloadlinks können Mitglieder der BAG die Mitgliedsbescheinigung ausfüllen und ausgefüllt über die BAG-OKJE oder ihren Landesverband bestätigen lassen. Zusätzlich gibt es hilfreiche Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens.
Download:
Zum PDF: Mitgliedsbescheinigung
Zum PDF: Wichtige Informationen
Zum PDF: Hinweise GEMA Fragebogen
Zum PDF: Formular GEMA Fragebogen
Zum PDF: Formular GEMA Erklärung
Wir empfehlen dringend den Fragebogen zur Musiknutzung genau mit den tatsächlichen Gegebenheiten in der einzelnen Einrichtung abzustimmen. In den Informationen zum neuen GEMA-Vertrag (ersetzt: Tarif-Tabelle ) wird ersichtlich, wie der neue Tarif WR-KJA genutzt werden kann und welche Besonderheiten zu beachten sind. Die Arbeitshilfe zum neuen Fragebogen zur Musiknutzung in der Jugendeinrichtung erläutert die Zusammenhänge.
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